Steueramt

Zuständiges Amt für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren

Zuständigkeiten

Zuständiges Amt für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren: Gemeindeimmobiliensteuer GIS, Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe), Müllentsorgung, Abwasser, Trinkwasser, Kindergarten, Schulausspeisung und Vermögensgebühr (Besetzung öffentlichen Grundes usw.)

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Lageplan

DÖRFL 64, 39010 ST.PANKRAZ

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde St. Pankraz

DÖRFL 64, 39010 ST.PANKRAZ

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Zuletzt aktualisiert: 14.05.2024, 14:36 Uhr

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