Beisetzung und Grabkonzession

Beisetzung und Grabkonzession

Dienst aktiv

Themen

Für wen

Für die Angehörigen des/der Verstorbenen, welcher das Anrecht auf Beisetzung hat

Beschreibung

Für eine Beisetzung im Friedhof von St. Pankraz ist ein Ansuchen um Beisetzung und um Ausstellung einer Grabkonzession einzureichen

So geht's

Eine Grabstelle wird nur bei Bedarf zugewiesen. Die Angehörigen des/der Verstorbenen stellen einen Antrag um Beisetzung und um Ausstellung einer Grabkonzession an die Gemeinde. Nach Genehmigung desselben und nach Bezahlung der entsprechenden Gebühren wird für das Grab eine Konzession für die Dauer von 15 Jahren erteilt

Was ist notwendig

  • Ansuchen um Beisetzung und um Ausstellung der Grabkonzession
  • Ausweisdokument
  • 2 Stempelmarken zu 16,00 €

Was Sie erhalten

Eine Grabkonzession

Fristen und Fälligkeiten

Die Grabkonzession wird nach Überweisung der Bestattungs- und Konzessionsgebühr ausgestellt

Kosten

Bestattungsgebühren:

  • Erdbestattung: 1.134,60 €
  • Urnenbestattung: 35,00 €
  • Kostenbeitrag von Seiten der Angehörigen bei der Einäscherung der sterblichen Überreste bei ordentlichen Exhumierungen: Weiterverrechnung der effektiv auftretenden Kosten

Konzessionsgebühren:

  • Feldgrab: 500,00 € (für die Dauer von 15 Jahren bei Ausstellung bzw. für 10 Jahre bei Verlängerung)
  • Urnengrab: 80,00 € (für die Dauer von 15 Jahren bei Ausstellung bzw. für 10 Jahre bei Verlängerung)

Beide Gebühren können nur elektronisch mittels PagoPA bezahlt werden

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

keine Angabe

Einschränkungen

keine Angabe

Sonderfälle

keine Angabe

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 23.01.2025, 08:40 Uhr