Eine Grabstelle wird nur bei Bedarf zugewiesen. Die Angehörigen des/der Verstorbenen stellen einen Antrag um Beisetzung und um Ausstellung einer Grabkonzession an die Gemeinde. Nach Genehmigung desselben und nach Bezahlung der entsprechenden Gebühren wird für das Grab eine Konzession für die Dauer von 15 Jahren erteilt