Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 4 vom 27.01.2025 wurde beschossen ab dem Jahr 2025 neue Steuersätze für verschiedene Arten von Immobilien, zum Beispiel 0,76% für nicht zur Verfügung stehende Wohnungen und 0,86% für zur Verfügung stehende Wohnungen festzulegen. Es gibt auch Begünstigungen, zum Beispiel 0,60% bei unentgeltlicher Nutzungsleihe oder 0,66% bei vermieteten Wohnungen mit Wohnsitz. Der Freibetrag für Hauptwohnungen wurde auf 721,88 Euro festgelegt. Die Steuersätze sind ab 1. Januar 2025 gültig.