Der Bibliotheksrat ist im Auftrag des Trägers für die Organisation und kulturelle Führung der Bibliothek zuständig. Die Amtszeit entspricht jener des Gemeinderates. Er besteht aus einem Vertreter der Gemeinde, einem Vertreter der Schule für jede bestehende Schulstufe, den der Träger aus den von den entsprechenden Schulräten der Schulsprengel und -anstalten vorgeschlagenen Personen auswählt, einem Vertreter aus dem religiösen Kulturbereich, den der Träger aus den vom Pfarrgemeinderat vorgeschlagenen Personen auswählt und dem Bürgermeister oder eine von ihm bevollmächtigte Person kraft Amtes. Mitglied des Bibliotheksrates kraft Amtes ist der Bibliotheksleiter, welcher ausschließlich beratende Funktion innehat.