Die Gemeindeverwaltung möchte daran erinnern, dass ab 01.01.2025 die neuen Tarife für die Gemeindeaufenthaltsabgabe, welche mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2024, Nr. 43 beschlossen worden sind, gelten:
| Einstufung der Gastbetriebe | ab 2025 |
---|
Kategorie 1 | Beherbergungsbetriebe laut Art. 5 des LG Nr. 58 vom 14.12.1988 mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen "superior" und fünf Sternen | 4,10 € |
Kategorie 2 | - Beherbergungsbetriebe laut Art. 5 des LG Nr. 58 vom 14.12.1988 mit einer Einstufung von drei Sternen unddrei Sternen "superior" - Beherbergungsbetriebe gemäß LG Nr. 12 vom 11.05.1995 mit einer Einstufung von fünf Sonnen - Beherbergungsbetriebe laut Art. 6, Abs. 3 des LG Nr. 58 vom 14.12.1998 mit einer Einstufung von fünf Sternen
| 3,60 € |
Kategorie 3 | alle anderen Beherbergungsbetriebe laut Art. 1, Abs. 2 des LG
| 3,10 € |
Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe
Erhöhung Gemeindeaufenthaltsabgabe