Zuständiges Amt für Meldeamt, Standesamt, Wahlamt, Militäramt sowie Friedhof.
Die demografischen Ämter haben den Zweck jegliche Eintragung, Registrierung, Änderung und Streichung der Bevölkerungsbewegungen und der Beurkundung der damit zusammenhängenden rechtlich relevanten Tatsachen innerhalb der Gemeinde vorzunehmen.